Baugutachter Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Julian Kland B. Eng. Bad Neuenahr-Ahrweiler

Julian Kland B. Eng.

Bausachverständiger und Baugutachter

Lambertusstr. 15
53501 Grafschaft bei Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641 379 00 40
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Qualifikation

  • Bachelor of Engineering B. Eng.
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Ralf Steins Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ralf Steins

Bausachverständiger und Baugutachter

Eschenweg 2
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641 379 00 40
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Qualifikation

  • öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Heizungs- und Lüftungsbau
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bad Neuenahr-Ahrweiler stehen Ihnen:

  • Herr Julian Kland B. Eng.
  • Herr Ralf Steins
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Julian Kland B. Eng., Herr Ralf Steins, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bad Neuenahr-Ahrweiler, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bad Neuenahr-Ahrweiler kommen bzw. sich nicht in Bad Neuenahr-Ahrweiler auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Bad Neuenahr-Ahrweiler - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Bad Neuenahr-Ahrweiler ist ein Zusammenschluss der beiden Nachbarstädte Ahrweiler und Bad Neuenahr. Sie ist Sitz des Landkreises Ahrweiler im nördlichen Rheinland-Pfalz. 

Die nächstgelegenen Großstädte von Bad Neuenahr-Ahrweiler sind Bonn und Koblenz (ca. 30-60 km entfernt). In Bad Neuenahr-Ahrweiler leben derzeit rund 30.000 Einwohner.  Die Stadt liegt im Arthal und ist etwa zehn Kilometer von der nordrhein-westfälischen Landesgrenze entfernt. 

Sie grenzt im Uhrzeigersinn an die Städte und Gemeinden: Grafschaft, Remagen, Sinzig, Königsfeld, Schalkenbach, Heckenbach, Kesseling, Rech und Dernau

Bad Neuenahr-Ahrweiler ist in Ortsbezirke gegliedert. Der Größte Stadtteilt der Ortsbezirke ist Bad Neuenahr. In den Südhängen der Berge, welche Bad Neuenahr-Ahrweiler umgeben, wird Weinbau betrieben.

Nördlich der Stadt ist der Flugplatz Bad Neuenahrs. Dieser ist als Sonderlandeplatz für Hubschrauber, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge (jeweils bis zu zwei Tonnen) zugelassen.

An das Fernstraßennetz, Bundesautobahn 61, ist Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Autobahnzubringer 571 und 573 angeschlossen.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Hauptstraße
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bauamt:
Kreisverwaltung Ahrweiler 
Abteilung 4.3 - Bauen 
Wilhelmstraße 24-30 
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler 

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Wilhelmstraße 55 -
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

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