Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
-
Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
-
Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
-
Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
-
Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
-
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bad Neuenahr-Ahrweiler, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bad Neuenahr-Ahrweiler kommen bzw. sich nicht in Bad Neuenahr-Ahrweiler auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Bad Neuenahr-Ahrweiler - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Bad Neuenahr-Ahrweiler ist ein Zusammenschluss der beiden Nachbarstädte Ahrweiler und Bad Neuenahr. Sie ist Sitz des Landkreises Ahrweiler im nördlichen Rheinland-Pfalz.
Die nächstgelegenen Großstädte von Bad Neuenahr-Ahrweiler sind Bonn und Koblenz (ca. 30-60 km entfernt). In Bad Neuenahr-Ahrweiler leben derzeit rund 30.000 Einwohner. Die Stadt liegt im Arthal und ist etwa zehn Kilometer von der nordrhein-westfälischen Landesgrenze entfernt.
Sie grenzt im Uhrzeigersinn an die Städte und Gemeinden: Grafschaft, Remagen, Sinzig, Königsfeld, Schalkenbach, Heckenbach, Kesseling, Rech und Dernau
Bad Neuenahr-Ahrweiler ist in Ortsbezirke gegliedert. Der Größte Stadtteilt der Ortsbezirke ist Bad Neuenahr. In den Südhängen der Berge, welche Bad Neuenahr-Ahrweiler umgeben, wird Weinbau betrieben.
Nördlich der Stadt ist der Flugplatz Bad Neuenahrs. Dieser ist als Sonderlandeplatz für Hubschrauber, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge (jeweils bis zu zwei Tonnen) zugelassen.
An das Fernstraßennetz, Bundesautobahn 61, ist Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Autobahnzubringer 571 und 573 angeschlossen.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Hauptstraße
53474 Bad Neuenahr-AhrweilerBauamt:
Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 4.3 - Bauen
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-AhrweilerGrundbuchamt:
Amtsgericht
Wilhelmstraße 55 -
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler