Sachverständiger Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Julian Kland B. Eng. Bad Neuenahr-Ahrweiler

Julian Kland B. Eng.

Bausachverständiger und Baugutachter

Lambertusstr. 15
53501 Grafschaft bei Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641 379 00 40
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Qualifikation

  • Bachelor of Engineering B. Eng.
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Ralf Steins Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ralf Steins

Bausachverständiger und Baugutachter

Heerstraße 82
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641 379 00 40
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Qualifikation

  • öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Heizungs- und Lüftungsbau
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bad Neuenahr-Ahrweiler stehen Ihnen:

  • Herr Julian Kland B. Eng.
  • Herr Ralf Steins
als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Julian Kland B. Eng., Herr Ralf Steins, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bad Neuenahr-Ahrweiler, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bad Neuenahr-Ahrweiler kommen bzw. sich nicht in Bad Neuenahr-Ahrweiler auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Bad Neuenahr-Ahrweiler - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Bad Neuenahr-Ahrweiler ist ein Zusammenschluss der beiden Nachbarstädte Ahrweiler und Bad Neuenahr. Sie ist Sitz des Landkreises Ahrweiler im nördlichen Rheinland-Pfalz. 

Die nächstgelegenen Großstädte von Bad Neuenahr-Ahrweiler sind Bonn und Koblenz (ca. 30-60 km entfernt). In Bad Neuenahr-Ahrweiler leben derzeit rund 30.000 Einwohner.  Die Stadt liegt im Arthal und ist etwa zehn Kilometer von der nordrhein-westfälischen Landesgrenze entfernt. 

Sie grenzt im Uhrzeigersinn an die Städte und Gemeinden: Grafschaft, Remagen, Sinzig, Königsfeld, Schalkenbach, Heckenbach, Kesseling, Rech und Dernau

Bad Neuenahr-Ahrweiler ist in Ortsbezirke gegliedert. Der Größte Stadtteilt der Ortsbezirke ist Bad Neuenahr. In den Südhängen der Berge, welche Bad Neuenahr-Ahrweiler umgeben, wird Weinbau betrieben.

Nördlich der Stadt ist der Flugplatz Bad Neuenahrs. Dieser ist als Sonderlandeplatz für Hubschrauber, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge (jeweils bis zu zwei Tonnen) zugelassen.

An das Fernstraßennetz, Bundesautobahn 61, ist Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Autobahnzubringer 571 und 573 angeschlossen.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Hauptstraße
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bauamt:
Kreisverwaltung Ahrweiler 
Abteilung 4.3 - Bauen 
Wilhelmstraße 24-30 
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler 

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Wilhelmstraße 55 -
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

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